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Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. Juni die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen beschlossen, die zur Entlastung zahlreicher Unternehmen führen wird. Mit einer Befassung im Bundesrat ist am 20. September 2019 zu rechnen. Das Inkrafttreten wird für Oktober erwartet.

Mit dem Änderungsgesetz werden die Regelungen zur verpflichtenden Durchführung von Energieaudits angepasst. Die Erfahrungen aus der ersten Energieauditrunde 2015 haben gezeigt, dass es an einigen Stellen Bedarf für eine Weiterentwicklung und Vereinfachung gibt. Die Novelle umfasst drei zentrale Änderungen.

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Die zweite Verpflichtungsperiode mit den dazugehörigen Wiederholungsaudits steht an. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015, der nächste kommt am 05.12. 2019.

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