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Energieausweise für Wohngebäude & Nicht-Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweise für Wohngebäude werden ausgestellt

  • für jedes neu gebaute Gebäude,
  • bei umfassenden Sanierungen, z.B. bei Sanierungen zu einem KfW-Effizienzhaus,
  • bei Verkauf und Neuvermietung einer Immobilie (Pflicht seit dem 01.Januar 2014)

Die Grundsätze und Grundlagen für die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2009 geregelt. Die Energieausweise müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Für Neubauten ist grundsätzlich der Bedarfsausweis verpflichtend. Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis nach der Fertigstellung übergeben wird. Im Bedarfsausweis werden der Primär- und der Endenergiebedarf ausgewiesen.

Im Verbrauchsausweis dagegen der (End-)Energieverbrauchskennwert. Leerstände müssen berücksichtigt werden und die Daten werden witterungsbereinigt, das heißt mit entsprechenden Klimafaktoren multipliziert.

Freiwillig sind Angaben zu CO2-Emissionen.

Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen.

Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude

Nicht unerhebliche Teile eines Wohngebäudes, welche sich hinsichtlich der Nutzung und gebäudetechnischen Ausstattung von der Wohnnutzung unterscheiden sind als Nichtwohngebäude zu behandeln. Wiederum sind Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen (z. B. Betriebswohnungen), getrennt als Wohnraum zu behandeln.

In beiden Fällen werden getrennte Energieausweise für die jeweilige Nutzung erstellt.

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Im Gegensatz zu Regelungen für Wohngebäuden muss bei der Erstellung dieser Ausweise der Energieverbrauch von Heizung und Warmwasser, Kühlung und Lüftung sowie Beleuchtung berücksichtigt werden.

Für Nichtwohngebäude gibt es, wie bei Wohngebäuden zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Während der Verbrauchsausweis auf der Grundlage der vorhandenen Verbrauchsdaten erstellt wird, erfolgt die Berechnung bei Bedarfsausweisen auf der Grundlage der DIN V 18599 (zurzeit 10 Normteile).

Der Aufwand für die Erstellung des Energieausweises für komplexe Gebäude ist größer als für die Wohngebäude, hat aber gleichzeitig für die Eigentümer zahlreiche Vorteile. Baukonstruktion sowie Anlagentechnik werden bei den Berechnungen objektiv bewertet. Besonders sinnvoll, sogar unabdingbar, ist diese Bewertung vor geplanten umfangreichen Modernisierungen des Gebäudes.

Neben dem rechtskonformen Nachweis zur Einhaltung gesetzlicher und technischer Anforderungen, bietet ein Energieausweis eine Entscheidungsgrundlage bei Erwerb, Vermietung oder Verpachtung.

Für jedes Gebäude mit mehr als 500 Quadratmeter (seit 8. Juli 2015: 250 Quadratmeter) behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis sichtbar aushängen.

Ziemlich kompliziert, oder?

Klingt furchtbar kompliziert, aber eigentlich müssen Sie nur folgendes wissen:

Die Kennwerte in den Energieausweisen dienen dem Vergleich der energetischen Standards von Gebäuden und werden nach standarisierten Verfahren berechnet. So ist auch für den Laien erkennbar, ob er es mit einem sparsamen Gebäude zu tun hat oder ob er mit hohen Energiekosten zu rechnen hat.

Für alles andere haben Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter. Fragen Sie einfach nach!

Unsere Expertin Frau Lorenzen erreichen Sie unter der Nummer 0176 727 981 80.

Kontakt

Bauplanungsteam Lorenzen & Zeller GmbH
Eiderhöhe 40
24582 Bordesholm

Tel.: 0172 / 9497594
Mail: info@lz-planungsteam.info

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